Benin: Reise- und Sicherheitshinweise
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
– Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Sicherheit
Aktuelles
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Benin zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen.
Mehrere größere Kommunen im Süden des Landes, darunter auch Cotonou, Ouidah und Porto Novo sind vorerst bis zum 27. April 2020 in einem Sperrgürtel („Cordon Sanitaire“) vom Rest des Landes abgesperrt, innerhalb der Kommunen soll der Verkehr auf ein Minimum reduziert werden. Innerhalb des Sperrgürtels besteht die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Kirchen und Moscheen in Benin sind geschlossen, öffentliche Versammlungen verboten. Treffen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Strand sind verboten.
Der regelmäßige Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist ausgesetzt, Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich noch Flüge durch.
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Sicherheit
Von nicht erforderlichen Reisen in den Naturschutzpark „W“ und den Pendjari-Park im Norden Benins sowie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger wird abgeraten.
Terrorismus
Auf burkinischer, nigerianischer und nigrischer Seite der beninischen Landesgrenzen sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen.
Zwei europäische Besucher wurden Anfang Mai 2019 aus dem Pendjari Park im Norden Benins nach Burkina Faso entführt, ihr lokaler Führer wurde in unmittelbarer Nähe zur Grenze tot aufgefunden. Für das gesamte Gebiet entlang der Grenze zu Burkina Faso besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Sicherheitskräfte sind weiterhin in Alarmbereitschaft. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Benin beteiligt sich an der VN-Friedensmission in Mali und an der regionalen Bekämpfung der Terrorgruppe Boko Haram. Obwohl es derzeit keinen Beleg für Aktivitäten terroristischer Gruppen in Benin gibt, können diese auch nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Insbesondere in den größeren Städten kommt es gelegentlich zu Protestaktionen und Demonstrationen, die auch gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen auslösen können.
Im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen Ende April 2019, kam es in mehreren Städten zu Protesten und insbesondere in Cotonou zu Ausschreitungen, bei denen auch Schusswaffen eingesetzt wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Umfeld der Kommunalwahlen am 17. Mai 2020 erneut zu weiteren örtlichen Protesten kommt.
2018 fanden bei Tanguietá, nordwestlich von Natitingou, Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern der Volksgruppe der Peulh und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung statt.
- Seien Sie besonders vorsichtig und verfolgen Sie genau die Sicherheitslage bei Aufenthalten in dieser Region.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt es in Großstädten gelegentlich auch zu Überfällen. Die Gefahren sind insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen, in Cotonou am Strand, auf dem Dantokpa-Markt in den Morgen- und Abendstunden sowie nahe dem Hafen und an Bahnhöfen besonders hoch.
Bei Fahrten auf Motorradtaxis besteht neben einer hohen Unfallgefahr auch eine erhöhte Überfallgefahr.
Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Überfällen, bei denen auch Personen verletzt werden.
- Seien Sie bei Reisen in den Norden besonders vorsichtig.
- Unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge und meiden Sie den Strand von Cotonou und den Dantokpa Markt auch in den frühen Morgen- und Abendstunden.
- Verzichten Sie auf Fahrten mit Motorradtaxis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen, an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Norden herrscht trockenes Süd-Sahel-Klima, im Süden ist es tropisch feucht.
Die Regenzeit geht im Süden des Landes von April bis Mitte Juli und von Mitte September bis Oktober, im Norden von Juni bis September. In dieser Zeit kann Starkregen zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen und Straßen und Brücken unpassierbar machen.
In der Trockenzeit von Dezember bis März können Sandstürme aus den Wüstengebieten auftreten.
Baden im Meer ist außerhalb geschützter Bereiche lebensgefährlich. Starke Unterströmungen und hohe Brandung fordern in Benin alljährlich Menschenleben.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis.
- Tragen Sie bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm.
- Fahren Sie stets mit verriegelten Türen.
- Sehen Sie von nächtlichen Überlandfahrten aufgrund der hohen Unfallgefahr ab.
- Fahren Sie im Straßenverkehr angepasst und vorsichtig.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
LGBTIQ-Beziehungen werden in der beninischen Gesellschaft zwar nicht wertgeschätzt, jedoch toleriert. Mit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2019 stehen diese Beziehungen nicht mehr unter Strafe.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.
- Fotografieren Sie Menschen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
- Üben Sie die gebotene Rücksicht, insbesondere auch beim Fotografieren in/von religiösen Kultstätten der in Benin verbreiteten Naturreligion („Voodoo“).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich. Es gibt nur recht wenige Geldautomaten, vor allem in der Metropole Cotonou, und die vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor Einreise bei der zuständigen Botschaft von Benin oder als e-Visa beantragt werden muss. Die Bearbeitung des e-Visa erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden, es kann anschließend selbst ausgedruckt werden und muss bei Einreise und während des Aufenthalts auf Anforderung zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden.
Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden grundsätzlich keine Visa mehr erteilt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l’Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von XOF 25.000,- fällig.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mit sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von 2 Mio. XOF (ca. 3.000,- €) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf XOF 500.000 (ca. 762,- €) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.
Heimtiere
Bei Einreise mit einem Heimtier wird eine amtstierärztliche Bescheinigung (mit franz. Übersetzung) sowie Tollwutimpfung verlangt. Es empfiehlt sich, vor der Einreise eine serologische Tollwutuntersuchung durchführen zu lassen, die im Impfpass dokumentiert wird, um später Probleme auch bei der Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Europa zu vermeiden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Impfung ist aus medizinischen Gründen dringend empfohlen, da Benin Gelbfieberinfektionsgebiet ist.
Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt in Benin ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Lassa-Fieber
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. Wiederholt werden in Benin Lassavirusinfektionen nachgewiesen.
Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.
- Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
- Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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