Gesundheitsministerium konkretisiert Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte
Nach konstruktiven und einvernehmlichen Gesprächen mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium über Ostern Auslegungshinweise zu § 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung erarbeitet.
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