Gesundheitsministerium konkretisiert Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte



Gesundheitsministerium konkretisiert Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte

Nach konstruktiven und einvernehmlichen Gesprächen mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium über Ostern Auslegungshinweise zu § 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung erarbeitet.

Quelle
Author: