Mindestabstand gilt auch für Nahverkehrszüge
Auch in den Nahverkehrszügen müssen die Corona-Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn möglich sollte der Öffentliche Personennahverkehr außerhalb der Hauptverkehrszeiten genutzt werden.
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Mindestabstand gilt auch für Nahverkehrszüge
Auch in den Nahverkehrszügen müssen die Corona-Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn möglich sollte der Öffentliche Personennahverkehr außerhalb der Hauptverkehrszeiten genutzt werden.
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