Polen: Reise- und Sicherheitshinweise



Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

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Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen werden unterbrochen, die Flugverbindungen zunächst bis 11. April 2020. Ab Sonntag, dem 15. März, 00.00 Uhr, ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen. Diese Regelungen bleiben zunächst bis zum 13. April 2020 in Kraft.

Eine Einreise nach Polen ist nur noch folgenden Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die beruflich im Nachbarland tätig sind, insbesondere Fahrer im Personen- und Güterverkehr.

Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:

  • Polnische Staatsbürger,
  • Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
  • Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
  • Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
  • Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in POL verfügen,
  • Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
  • Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben, 
  • Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.

Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz

An den Grenzübergängen Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wird ab 15. März 2020 um 00.00 Uhr bis auf Widerruf die Grenze bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.

Neben diesen Bewegungseinschränkungen müssen ab dem 14. März 2020 nahezu alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars, Geschäfte in Shoppingmalls usw. geschlossen bleiben. Auch Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Universitäten und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 10. April 2020 geschlossen.   Hiervon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien.

Die eigene Wohnung soll nur noch für den Weg zur Arbeit, zur Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Angehöriger oder für weitere unbedingt notwendige Verrichtungen verlassen werden: Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten, Hund ausführen Auch – auf ein Minimum beschränkte – Spaziergänge und Sport (wie Radfahren, Joggen) zählen zu diesen Ausnahmen. Versammlungen wurden untersagt: Mit Ausnahme der Angehörigen des eigenen Haushalts dürfen sich in der Öffentlichkeit maximal zwei Personen treffen. Ein Mindestabstand von 1,5 m muss gewahrt bleiben. Auch diese Maßnahmen bleiben zunächst bis zum 11. April 2020 in Kraft. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Einzelheiten finden sich auf dem Regierungsportal https://gov.pl/web/koronawirus.

  • Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

In größeren Städten, den touristischen Zentren und Ausflugszielen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.

In letzter Zeit haben Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach dem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.

Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht.
Für geparkte Lastkraftwagen wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen.

  • Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
  • Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern.

Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen.

Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein.

  • Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung.
  • Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein.
  • Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei viaTOLL voraus.

Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit dem elektronischen Sendegerät ViaBox ausgestattet sein und Gebühren mittels viaTOLL bezahlen.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

Bußgelder sind hoch und sofort in Złoty zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten.

Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Złoty (zł). Die Bankkarte (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) wird als Zahlungsmittel wie alle Kreditkarten akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende vor Nutzung sorgfältig über den Wechselkurs des Złoty informieren, da der Wechselkurs bis zu 10 % ungünstiger sein kann, als der Interbanken-Wechselkurs, der bei einer Abrechnung in Złoty verwendet wird.

In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen Euro-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering (z.B.: kupno – we buy at: 1 € =  4,15 zł – sprzedaż – we sell at 1 € = 4,17 zł).

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Polen ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, gelegentliche Kontrollen sind möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen.

Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich zu führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig.

Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.

Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter.

Vor der Anmeldung muss das Fahrzeug vom polnischen TÜV geprüft werden. Bei der Anmeldung wird in der Regel der Kraftfahrzeugschein/ die Zulassungsbescheinigung Teil II von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Polen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, abhängig von Reisebedingungen und -route auch gegen Hepatitis B, FSME und ggf. auch gegen Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Luftverschmutzung

In den meisten größeren Städten Polens werden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe erheblich überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken sowie auf Autoabgase zurückzuführen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie begrenzter Aufenthalt im Freien oder das Tragen von Feinpartikelmasken können zum Schutz vor gesundheitlichen Folgen hilfreich sein.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
Narodowy Fundusz Zdrowia bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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