Republik Korea (Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Coronavirus)
Aktuelles
Das Auswärtige Amt warnt derzeit weltweit vor touristischen Reisen, da mit weiter zunehmenden drastischen kurzfristigen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist, siehe COVID-19/Coronavirus
Am 23. Februar 2020 wurde die höchste Alarmstufe wegen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 ausgerufen. Behörden wurden angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören eventuelle Reisebeschränkungen, Schulschließungen und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Besonders betroffen sind Daegu und Cheongdo in der östlichen Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang). Auch der Großraum Seoul ist betroffen, wenn auch weniger stark.
Ab dem 01. April 2020 sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (entspricht circa 75 EUR) pro Tag- zur Verfügung gestellten Quarantäneort) zu begeben. Diese Maßnahme gilt für alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität oder der Dauer ihres Aufenthaltes. Ausnahmen sind für kurzfristige Aufenthalte für folgende Personengruppen vorgesehen: Diplomaten und Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land besuchen. Sie werden nach einem am Flughafen durchgeführten medizinischen Test für die Dauer ihres Aufenthaltes aktiv überwacht (kontinuierliche Protokollierung des Gesundheitszustandes per Smartphone-App). Die Ausnahmegründe müssen vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft im Herkunftsland bestätigt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der koreanischen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland in Verbindung zu setzen.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass ab dem 30. März ein sog. „pre boarding check“ vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
- Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts.
- Verfolgen Sie aufgrund der Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus in Südkorea Nachrichten und Agenturmeldungen aufmerksam.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus
Sicherheit
Von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daegu wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Folgen der Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt.
Zwar haben sich die innerkoreanischen Beziehungen in den vergangenen Monaten etwas entspannt, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es – auch vor dem Hintergrund der komplexen Beziehungen zwischen Nordkorea und den USA – kurzfristig erneut zu Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea kommen kann. Eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger wird in diesem Zusammenhang bislang nicht gesehen.
Die koreanischen Behörden führen gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. In diesem Zusammenhang ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Notunterkünften zu begeben. Die Teilnahme ist für ausländische Staatsangehörige nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Nutzen Sie ggf. die EmergencyReadyApp für iOS und Android für Verhaltenstipps und Warnmeldungen, die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahme
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor.
- Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Südkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt-trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.
Insbesondere zwischen Juli und September kann es zu Taifunen und heftigen Regenfällen, Überflutungen und Erdrutschen kommen, die auch zu Behinderungen im Reiseverkehr führen können.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (u.a. Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind der öffentliche Personennahverkehr und die Straßenbeschilderung ganz überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben ergänzt. Bei der Nutzung von Mietwagen müssen Sie mancherorts mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift rechnen.
Grenzgebiet zu Nordkorea
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
In Südkorea sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal, gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht unterscheidet nicht zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Bankkarten ist kaum möglich.
- Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen.
Arbeitsaufnahme/Studium
Zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann.
Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sind Beiträge an den National Health Insurance Service zu entrichten.
Working Holiday-Visum
Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch die Republik Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum benötigt, das vorab bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 17 Jahren biometrische Daten und Fingerabdrücke erfasst.
Ein- und Ausreisekontrolle
Bei der grenzpolizeilichen Abfertigung zur Ausreise aus der Republik Korea muss der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Hierauf müssen insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird nicht der zur Einreise benutzte Pass vorgelegt, kann die Ausreise verweigert werden.
Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen bietet HiKorea.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig.
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (z. B. BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.
Die Zollkontrollen bei der Einreise wurden Anfang Juni 2019 deutlich verschärft. Bei Einfuhr von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch und Wurstwaren, Käse u.ä. drohen hohe Geldstrafen, insbesondere wenn es sich um Waren aus Ländern handelt, in denen die Asiatische Schweinepest ausgebrochen ist.
Heimtiere
Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist, und für Tiere, die älter als 90 Tage sind, einen Nachweis, dass sie mindestens 3 Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.
Gesundheit
Aktuelles
Für Informationen zur Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, verweisen wir auf den Abschnitt „Aktuelles“ zu Beginn des Reise- und Sicherheitshinweises.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Südkorea mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden. Aktuell ist in der Stadt Daegu und der angrenzenden Provinz Gyeongsang ein Anstieg der Krankheitsfälle zu beobachten.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Korea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria ist in Korea eine sehr seltene Erkrankung, die aber im Sommer gelegentlich in der Grenzregion zu Nordkorea vorkommt.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, falls zutreffend tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus)
Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften..
Tollwut
Tollwut ist sehr selten; in den letzten 10 Jahren kamen nur ganz wenige Fälle vor. Die Übertragung erfolgt in ländlichen Gebieten über Wildtiere und Fledermäuse, die Hundepopulation ist seit vielen Jahren tollwutfrei.
Luftverschmutzung
Ganzjährig, aber insbesondere in der Zeit von März bis Mai kann es zu erhöhter Luftverschmutzung kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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