Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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– Registrieren Sie sich in unserer KrisenvorsorgelisteLetzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist.
Noch geöffnete Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.) dürfen in der Zeit von 9–12 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden.
Die Einreise in die Slowakei ist nur noch für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich, sowie für Personen, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers, wie Berufspendler) oder deren direkte Familienangehörigen in der Slowakei leben (Nachweispflicht).
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Auch Transitreisen sind nicht möglich.
Treten Sie Reisen in die Slowakei daher nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Zuwiderhandlungen können mit Strafen bis zu 1659,- € belegt werden. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprachiges ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund sollten vermeidbare Reisen in die Slowakei derzeit nicht angetreten werden.
Ausreisen nach Deutschland sind nicht mehr über Polen möglich, sondern nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, siehe untenstehend) Tschechien. Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge ausreisen:
- Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
- Bratislava – Jarovce – Kittsee (Ortschaft)
- Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV).
Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt.
Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana. Steigen Sie in der Ortschaft Jarovce aus. Von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich hier gleich hinter dem Grenzübergang. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Busverkehr kann ggf. auch kurzfristig eingestellt werden.
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Reisende bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden.
Reisende sollten sich daher umgehend schriftlich unter konsulat@prag.diplo.de melden und hierbei folgende Angaben machen:
Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Ausweisnummer aller Durchreisenden,
Angabe des Datums und Ortes der Einreise in und Ausreise aus der Tschechischen Republik,
Angabe der Transportmittel (bei Einreise mit dem KFZ inklusive Kennzeichen des Fahrzeuges), mit dem Sie einreisen,
geplante Route durch die Tschechische Republik,
Zielort in Deutschland.
Weiterhin sollten Sie einen Scan des deutschen Personalausweises / Reisepasses aller Reisenden übersenden. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen einen Scan ihres ausländischen Passes und Ihrer Aufenthaltserlaubnis übersenden.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Prag nur Anfragen mit vollständigen Angaben bearbeiten kann.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
- Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an.
- Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium.
- Informationen in englischer Sprache gibt es auch unter diesem Link.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Insbesondere in den Touristenzentren Pressburg (Bratislava), Hohe Tatra sowie in Kurorten ist Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Autoeinbruch verbreitet.
In einschlägigen Lokalen im Stadtzentrum von Pressburg (Bratislava) kommt es vereinzelt zum Einsatz von sogenannten K.o.-Tropfen, um Personen auszurauben, z.B. durch zeitnahe Abbuchung von höheren Beträgen vom Konto bzw. der Kreditkarte.
Hin und wieder kommt es bei Reisen mit dem eigenen Pkw vor, dass Reisende unter einem Vorwand zum Halten gebracht und beraubt bzw. bestohlen wurden. Insbesondere auf den Autobahnen zwischen Pressburg (Bratislava) und der Grenze mit Tschechien und in Richtung Sillein (Zilina) sowie auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) hat es in der Vergangenheit solche Vorfälle gegeben.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie keine Wertsachen sichtbar im Auto zurück.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Einladungen zu Getränken von Unbekannten an.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht kontinentales Klima.
In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.
- Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
- Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gutes Netz an Eisenbahn- und Busverbindungen, innerhalb von Städten auch Straßenbahnen.
Schüler, Studenten, Rentner und Behinderte, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind, werden kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind und sie sich zuvor an einem Kassenschalter des Verkehrsunternehmens einmalig registriert haben, siehe Slovakrail.
Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstraßen ist grundsätzlich vignettenpflichtig. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Seit Februar 2016 operiert ausschließlich ein elektronisches Vignetten- und Überwachungssystem. Die elektronischen Vignetten können über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden. Informationen bietet das Portal EZNAMKA.
Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist ganzjährig verpflichtend.
Es herrscht Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und dem 31. März. Darüber hinaus werden Winterreifen bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.
Es herrscht absolutes Alkoholverbot, Verstöße werden streng mit Fahrverbot und bis zu Freiheitsstrafen geahndet.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen.
Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters.
Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verkehrsverstößen Geldstrafen in einer Höhe von 30,- bis zu 650,- € zu verhängen. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Polizeibeamten. Verlangen Sie ggf. eine Quittung und versuchen Sie nicht, Gefälligkeitszahlungen auszuhandeln. Notieren Sie ggf. den Namen des Beamten.
Das Tragen eines Fahrradhelms ist außerhalb von Ortschaften Pflicht, für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften.
Bei Taxifahrten ist es oft preisgünstiger, ein Taxi telefonisch oder über eine Smartphone-App zu bestellen, als ein an der Straße wartendes Fahrzeug zu besteigen. Zur Vermeidung überhöhter Preise sollten Sie den Fahrpreis sowie die Fahrtstrecke im Voraus festlegen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Besitzern älterer Führerscheine wird zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.
In der Öffentlichkeit besteht in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Parks und Spielplätzen Alkoholverbot. Es gilt das Recht der Kommune.
Prostitution ist nicht strafbar, Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.
Menschenschmuggel wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Die Dauer der Untersuchungshaft bei Tatverdacht für besonders schwere Straftaten, darunter solche im Bereich des Terrorismus, kann bis zu 60 Monate betragen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten ist weit verbreitet und fast überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Personenkontrollen bei der Einreise in die Slowakei sind mit dem Beitritt der Slowakei zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, gelegentliche Kontrollen sind jedoch möglich. Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen.
Meldepflicht
Für EU-Staatsangehörige besteht ab 10 Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.
Registrierung
Deutsche Staatsangehörige unterliegen über die Anmeldepflicht hinaus einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Ergänzende Informationen hierzu sind auf der Webseite der Botschaft Pressburg eingestellt.
Minderjährige
Grenzbeamte können Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die Einreise in die Slowakei sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
In der Slowakei kann es landesweit insbesondere von Mai bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung der FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
West-Nil Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in der Slowakei zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual
Medizinische Versorgung
In der Slowakei besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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