Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte konkretisiert



Vorgaben der Corona-Verordnung für Zahnärzte konkretisiert

Das Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Auslegungshinweise zur Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen erarbeitet.

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