Coronavirus: Zweitwohnungsbesitzer in SH dürfen bleiben



Coronavirus: Zweitwohnungsbesitzer in SH dürfen bleiben

Ferienwohnung mit heruntergelassenen Jalousien.


Besitzer von Zweitwohnungen, die schon in Schleswig-Holstein sind, dürfen trotz der Coronavirus-Ausbreitung im Land bleiben. Neuanreisen sind laut einem Erlass ohne triftigen Grund nicht erlaubt. [mehr]

Quelle
Autor: