Erleichterungen bei den Förderbedingungen für Soforthilfen



Erleichterungen bei den Förderbedingungen für Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Es reicht der Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.

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