Gesundheitsministerium erlässt Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland
Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen sich ab Samstag (11. April) Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
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