Japan: Reise- und Sicherheitshinweise
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, also auch nach Japan, siehe fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. Die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen in Japan steigt weiter an. Die Höhe der Dunkelziffer ist unklar.
Aufgrund der COVID-19 Situation hat auch Japan seine Einreisebestimmungen u.a. für Reisende, die aus Deutschland, dem sonstigen Schengen-Raum, Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikan einreisen, zunächst bis Ende April wie folgt angepasst:
Vor dem 21. März. in einem der genannten Staaten erteilte Visa für Japan sind ungültig. Neuanträge sind möglich, Erteilung wird aber restriktiv gehandhabt.
Visafreiheit auch für deutsche Staatsangehörige wurde ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können mit der üblichen Re-Entry Permit wie bisher nach Japan zurückreisen.
Transit über japanische Flughäfen ist noch möglich, aber Aufenthalte über Nacht müssen mit der Airline geklärt werden (Tokyo-Narita schließt nachts; Einreise nach Japan nicht möglich). Durchreisen („Stop-over“: z.B. Landung in Osaka & Weiterflug aus Tokyo) sind nicht mehr möglich.
Alle Einreisenden aus Deutschland und den anderen oben genannten Gebieten haben sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies erfolgt an einem Ort, der von dem Leiter der Quarantänestation bestimmt wird. In dieser Zeit sind auch die öffentlichen Verkehrsmittel in Japan nicht zu benutzen.
Allen Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in besonderen Infektionsgebieten „designated areas“ (Festlegung WHO) aufgehalten haben, wird ausnahmslos die Einreise verweigert.
- Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
- Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.
Fukushima
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften von Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry (METI)
- Meiden Sie die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry).
- Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie diese auf ein Minimum.
- Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
- Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Gewalttätige Übergriffe sind selten.
Betrügereien in Verbindung mit dem Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen aber vor allem am Abend in von Touristen frequentierten Vierteln der Großstädte vor.
- Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Lassen Sie Getränke und Speisen insbesondere abends nie unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben
Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.
Vulkane
Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus.
Das japanische Krisenmanagement sorgte beim erneuten Ausbruch des Shindake Ende Mai 2015 auf Kuchinoerabu-jima für die erfolgreiche Evakuierung der Inselbewohner. Der Ausbruch des Ontake-san im September 2014 forderte 47 Todesopfer, vor allem unter Wanderern.
Tropen- und Schneestürme
In Hokkaido herrscht gemäßigtes Klima, in Honshu, Shikoku, Kyushu gemäßigtes bis subtropisches Klima mit milden Wintern und feucht-heißen Sommern und in Okinawa im Süden ist das Klima subtropisch mit warm-feuchten Wintern und feucht-heißen Sommern.
Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Lawinenabgänge und Erdrutsche sind insbesondere in Gebirgen möglich.
- Halten Sie sich über die Wetterlage und Unwetterwarnungen informiert, z.B. über die Japan Meteorological Agency und das Joint Typhoon Warning Center.
- Informieren Sie sich über regionale Warnhinweise, z.B. über die in Zusammenarbeit mit der Japanischen Tourismusagentur entwickelte, kostenlose Krisenvorsorge-APP „Safety tips“.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut: Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz inklusive Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.
In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist langsam, aber diszipliniert. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan ExpressPass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.
Führerschein
Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche Internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.
Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden. Die Übersetzung wird in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag gefertigt und kostet 3.000,- Yen (je nach Wechselkurs ca. 20 – 25 Euro). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen und für bis zu ein Jahr nach Einreise gültig.
Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Ab 1. Januar 2020 werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.
LGBTIQ
In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal, gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo Rainbow Pride –Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen in Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.
Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy“, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.
Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.
Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige Rückführungsentscheidungen japanischer Gerichte werden nicht gegen den Willen des entziehenden Elternteils vollstreckt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.
Europäische Maestro-Bankkarten und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.
- Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zu mehrstündigen Verfahren bis hin zur Verweigerung der Einreise.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Dies entspricht nicht der Rechtslage.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Siehe unter Aktuelles
Längerfristiger Aufenthalt und Arbeitsaufnahme
Die Aneinanderreihung mehrerer visumfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.
Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Working-Holiday-Visum
Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die japanische Vertretungen in Deutschland.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.
Ausweispflicht
In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als eine Million Yen und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen.
Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.
Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000,- Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000.- Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden.
Heimtiere
Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die durchgeführt wurden, nachdem dem Tier ein Mikrochip implantiert wurde. Nach Verabreichung von zwei Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Die Einfuhr des Tieres muss mindestens 40 Tage vor dem beabsichtigten Einfuhrdatum angemeldet worden sein.
Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist das Zeugnis des Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen, in dem bescheinigt ist, dass das Tier von allen Krankheiten frei ist. Bei Hunden, Katzen und Frettchen und evtl. weiteren Tierarten, bei denen eine Tollwutgefahr besteht, muss darüber hinaus die Immunität gegen Tollwut attestiert werden.
Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden. In den meisten städtischen Verkehrsmitteln in Japan dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Informieren Sie sich ausreichend vor der Abreise beim Ministry for Agriculture, Forestry and Fisheries, um eine 6-monatige Quarantänezeit auszuschließen.
- Beachten Sie auch die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren bei den einzelnen Fluggesellschaften.
Gesundheit
Aktuelles
Für Informationen zur Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, verweisen wir auf den Abschnitt „Aktuelles“ zu Beginn des Reise- und Sicherheitshinweises.
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Impfschutz
Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Encephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Infektionskrankheiten
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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