Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise



Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise

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Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren, siehe fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus

Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.

Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan damit grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind.

Reisende aus vom Coronavirus betroffenen Ländern, darunter Deutschland,  müssen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit zu Quarantänezwecken rechnen.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.

Sicherheit

Terrorismus

Auch in Kasachstan gibt es vereinzelt terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktöbe und auf eine Polizeistation in Almaty.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Demonstrationen und in der Folge auch vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Festnahmen wie zuletzt nach den Präsidentschaftswahlen Anfang Juni 2019 können nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

In Almaty und der Hauptstadt Nur-Sultan (ehem. Astana) müssen Sie mit der üblichen Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen rechnen.

  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
  • Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
  • Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und im Gebirge zu Erdrutschen kommen kann.

Es kommen extreme Wetterlagen vor, insbesondere im Wintern, wenn Temperaturen unter -30°C fallen, oft verbunden mit starken Winden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Für den Individualtourismus, gerade für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, ist das Land noch wenig erschlossen. Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.

Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.

Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25 Grad Celsius. Dieselkraftstoff gefriert bei diesen Temperaturen. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund der extremen Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein.

Die sanitäre Infrastruktur an Raststätten oder Parkplätzen ist einfach. Fließendes Wasser und/oder Trinkwasser ist nicht immer verfügbar.

  • Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
  • Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.

Führerschein

Es ist entweder der Internationale Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ins Kasachische und Russische erforderlich. Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Kasachstan zwar kein Straftatbestand, für Personen der LGBTIQ-Community besteht vor dem Gesetz aber kein Schutz. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften meistens ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.

Rechtliche Besonderheiten

Aufenthaltsrecht

Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts müssen Sie in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe rechnen. Dabei wäre der Grund der verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit darf der betroffene Reisende das Land nicht verlassen. Planen Sie bei den Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.

Drogenbesitz

Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.  

Fotografieren und soziale Medien

Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen, und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden. Seien Sie auch vorsichtig beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen und ähnlichem.
Sobald Sie Fotografien in sozialen Netzwerken veröffentlichen, gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen  dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.

Drohnen (UAVs)

Eigentümer von UAVs in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von UAVs unterliegt dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt. Informieren Sie sich vor Einfuhr oder Nutzung einer Drohne unbedingt vorab bei den zuständigen kasachischen Behörden.

Missionarstätigkeit/Religion

Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken von religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Nur-Sultan und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar, der Umtausch in die Landeswährung sollte möglichst in Banken erfolgen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.

Benachrichtigung der Migrationspolizei

Seit 11. Januar 2020 muss die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Benachrichtigung ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn der Ausländer visumfrei eingereist ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Als deutscher Staatsangehöriger müssen Sie also auch dann angemeldet werden, wenn Sie visumfrei und für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen einreisen.  Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden Sie hier: Visa-Migrationsportal. Die Benachrichtigung über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Benachrichtigung in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.

Sind Sie ohne Visum eingereist und müssen sich unerwartet mehr als 30 Tage in Kasachstan aufhalten, wenden Sie sich umgehend an die Migrationspolizei, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Versäumt Ihr Einlader es, die Migrationspolizei  bzw. den Migrationsdiensts über Ihre Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.

Überziehen Sie ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden Ihren erlaubten Aufenthaltszeitraum, drohen hohe Geld-, ggfls. auch Haftstrafen, und ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen Sie das Land nicht verlassen können. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.

Registrierung durch Migrationskarte

Bis zum 11. Januar 2020 erfolgte bei Grenzübertritt die Registrierung aller Reisenden durch die Grenzbehörden („registration“) mittels Vorlage der  sog. Migrationskarte. Dieses Verfahren ist nach Auskunft der kasachischen Behörden durch Benachrichtigung bei der Migrationspolizei, s.o. , ersetzt worden, auch wenn auf einzelnen Web-Portalen noch gegenteilige Informationen veröffentlicht sind.

Einreise über die Russische Föderation

Falls Sie auf dem Landweg (Auto, Zug) über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des Flughafens verlassen müssen, ist ein russisches Transitvisum erforderlich.  Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall müssen Sie im Besitz von Visa sein, die die mehrfache Ein- und Ausreise erlauben (Multivisa).

Ehemalige kasachische Staatsangehörige

Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte / Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.

Minderjährige

Allein reisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.

Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.

Einfuhrbestimmungen

Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000,- US-Dollar ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.

Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.

Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.

Heimtiere

Bezüglich der Einfuhr von Heimtieren nach Kasachstan informieren Sie sich vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll. Nur dort können Sie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten.

Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen bei der Einreise mindestens vorgelegt werden.

Gesundheit

Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Kasachstan mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Infektionskrankheiten

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Bruzellose

In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

Tollwut

Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Impfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April – Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.

Medizinische Versorgung

Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Nur-Sultan vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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