Mit diesem Tilgungsplan können wir uns die Corona-Schulden leisten
Der Präsident des Bundesrechnungshofs begrüßt das nun auch vom Bundesrat verabschiedete Mega-Hilfspaket. Er mahnt aber die Einhaltung des Tilgungsplans an. Die jährliche Rate, die ab 2023 gezahlt werden muss, ist beachtlich.
Quelle
Autor: Karsten Seibel