Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise



Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

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Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Bei der Einreise müssen persönliche Angaben ( u.a. Zielort und Reisegrund) gemacht werden. Einreisende in die Region Bragança und Algarve müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

In Portugal wurde am 19. März 2020 der nationale Ausnahmezustand für das gesamte Land zunächst bis zum 2. April 2020 ausgerufen. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.

Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.

Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf Weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, um 21 Uhr zu schließen und bieten nur noch einen Take-away-Service. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden.

Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.

Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist am 20. März untersagt worden. Campingplatzbetreiber sind angehalten eine geregelte Schließung der Campingplätze bis spätestens 27. März 2020 zu organisieren.

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.

Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Schienen- Straßenverkehr) ist teilweise betroffen und eingeschränkt worden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, der Verkauf von Fahrkarten ist meist nur noch an Automaten möglich und die Passagieranzahl je Verkehrsmittel wurde beschränkt.

Flughäfen:

Für alle portugiesischen Flughäfen gelten strikte Zugangsregelungen, sie wurden nicht geschlossen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier.

Alle touristischen Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen werden ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesischsprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Was Brasilien betrifft, so sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.

TAP Portugal hat angekündigt, vom 23. März bis zum 19. April 2020 nur noch zwei Mal wöchentlich nach Frankfurt zu fliegen.

Ryanair gab bekannt, seinen Flugbetrieb zwischen dem 19. März und dem 24. März  2020 um 80 % zu reduzieren. Der Flugverkehr soll ab dem 25. März 2020 bis auf wenige Aufnahmen eingestellt werden. Lufthansa hat bekannt gegeben, bis zum 24. April 2020,  23 000 Flüge zu streichen.

Darüber hinaus können jederzeit weitere Flüge geändert oder annulliert werden.

Grenze zu Spanien:

Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis 15. April 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.

 

Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein. Gegebenenfalls kommt es derzeit noch zu Verzögerungen in der Umsetzung. Bitte weisen Sie gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden (https://www.sef.pt/en/Pages/homepage.aspx).

 

Häfen:

Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.

 

In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.

 

Azoren und Madeira:

Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden bei Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.

Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region vom 18. März bis zum 31. März einzustellen.

Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht.

Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.

Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.

Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bizum 31. März 2020 komplett gesperrt.

 

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
  • Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
  • Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline:  808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

     

     

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insgesamt niedrig. Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist kommt es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen, die Anzahl von Taschendiebstählen ist recht hoch. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.
In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen, aber auch Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. Die Gefahren sind in Porto nach Einbruch der Dunkelheit besonders groß.

In den kleineren Touristenzentren kommt es auch zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser.
In vielen Gegenden und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche keine Seltenheit.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie den Bargeldbestand klein, zahlen Sie lieber mit Kreditkarte oder Bankkarte und nehmen Sie Bankgebühren für mehrere Geldabhebung in geringerem Wert in Kauf.
  • Vermeiden Sie in Porto Spaziergänge ohne Begleitung nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verwahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher, zum Beispiel im Hotel-Safe.
  • Tragen Sie Wertsachen am Körper und lassen Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
  • Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug liegen und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer

Es herrscht Atlantik- bzw. Mittelmeerklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches auf Madeira.

Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.

An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.

Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Portugal aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Im Sommer und Herbst 2017 haben weitläufige Brände im Norden und im Zentrum des Landes zu erheblichen Schäden geführt und Menschenleben gefordert.

Erdbeben und Vulkane

Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogos.
  • Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig  und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehörde.
  • Wählen Sie den Notruf 112 bei Sichtung von Bränden.
  • Informieren Sie sich über seismische Aktivitäten beim Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMA.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
  • Verfolgen Sie auf den Azoren in der Hurrikan-Saison regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen  und insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Versorgung z.B. mit Treibstoff muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig, die Bezahlung ist meistens elektronisch möglich. Weitere Informationen gibt es unter Portugal Tolls.
In Kreisverkehren haben – sofern nichts anderes ausgeschildert ist – im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt, bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt benutzt werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,2.

Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, bei Nichtbeachtung droht, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird. Bußgelder sind häufig direkt vor Ort zu begleichen.

  • Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
  • Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln strikt ein

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.  Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Portugal, auch die Azoren und Madeira, gelten als malariafrei.

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.

In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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