Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise



Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise

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Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
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Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Usbekistan zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender, siehe auch fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Auch in Usbekistan gibt es nach offiziellen Angaben erste Fälle von COVID-19. Alle internationalen Linienflüge sind bis auf weiteres eingestellt. Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen; lediglich für usbekische Staatsangehörige, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, werden Ausnahmen gemacht.

  • Überprüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

Sicherheit

Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbare Grenznähe zu Afghanistan, Tadschikistan und Kirgisistan wird abgeraten.

Terrorismus

Landesweit, aber insbesondere in den Grenzregionen zu Afghanistan und die Grenzgebiete zu Tadschikistan und Kirgisistan ist von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande.
Teile der grenznahen Gebiete des Fergana-Tals zu Kirgisistan und Tadschikistan sind vermint.

  • Verhalten Sie sich umsichtig bei Reisen durch Usbekistan.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in Grenznähe, mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge und Bewegungen in unbekanntem Gelände ohne ortskundige Begleitung.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Lage in Usbekistan ist grundsätzlich ruhig. Gewisse politische Spannungen und auch Demonstrationen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es finden verstärkt Ausweiskontrollen statt.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Führen Sie Ihren Reisepass stets bei sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt finden auch Überfälle, insbesondere bei Dunkelheit statt, sowohl auf Fußgänger in abgelegenen Orten der Städte als auch auf Fahrzeuge über Land.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten in der Nacht.
  • Vermeiden Sie es, nach Einbruch der Dunkelheit alleine oder zu Fuß in abgelegenen Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Natur und Klima

Usbekistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. 1966 wurde die Hauptstadt Taschkent erheblich beschädigt, 2011 forderte ein Erdbeben der Stärke 6,1 im Fergana-Tal mehrere Todesopfer.

Das Klima ist kontinental mit trockenen Sommern und kalten Wintern. Witterungsbedingungen von extremer Hitze bis zu extremer Kälte können sich sehr schnell ändern.

Der Boden des Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch den Wind verbreitet werden.

Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent.

Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind nicht vorhanden. Benzin ist mit den Oktanzahlen 80, 91 (nicht immer) und 95 (sehr selten) erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber vor allem außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.

Durch die oft nicht regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten in der Nacht.

Führerschein

Ein internationaler Führerschein in Verbindung mit einem gültigen deutschen Führerschein ist erforderlich.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern stellen in Usbekistan einen Straftatbestand dar. Davon abgesehen sind LGBTIQ-Beziehungen in Usbekistan gesellschaftlich nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Usbekische Behörden ahnden auch kleinere Verstöße unnachsichtig und mit sehr hohen Geldstrafen. Auch kann es deswegen zu Verzögerungen der Ausreise von mehreren Tagen kommen.

Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen.

Bei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu können Verkehrsinfrastruktur, staatliche Gebäude und Grenzanlagen gehören.

Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt.

Geld/Kreditkarten

Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). Bei der ratsamen Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Theoretisch können ausländische Staatsangehörige Sum-Geldscheine in Devisen rücktauschen, wenn sie ihren Pass und die Bescheinigung über den ursprünglichen Tausch von Devisen in Sum vorlegen; der Rückumtausch-Betrag darf nicht höher sein als der ursprünglich getauschte Betrag. In der Praxis scheint der Rückumtausch aber schwierig zu sein.

Kreditkarten sind eher unüblich. Größere internationale Hotels verfügen meist über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollar abgehoben werden kann; allerdings sind die Geldautomaten nicht immer bestückt.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein. Bei Kurzzeitaufenthalten ohne Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen seit 15. Januar 2019 kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Eine Visumerteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern. Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.

Registrierung

Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, gilt sowohl für Visumbeantragung als auch Registrierung ein anderes Verfahren, das seitens der Gastgeber bei den zuständigen usbekischen Behörden erfragt werden sollte. Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können erfahrungsgemäß zu einer Verzögerung der Weiterreise sowie zu Einreiseverboten und hohen Geldstrafen führen.

Ausweis- und Registrierungspflicht

Die usbekischen Sicherheitsbehörden erhalten ein System intensiver Sicherheitskontrollen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Städten aufrecht. Die Kontrollen betreffen auch Ausländer, insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und Devisenbestimmungen. Ausländische Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden anmelden bzw. registrieren, siehe Registrierung.

  • Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Sie für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien Ihres Reisepasses und Ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird.
  • Als Inhaber von Gruppenvisa sollten Sie stets eine Kopie des Gruppenvisums bei sich tragen.
  • Geben Sie den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.

Grenzübergänge

Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Website der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder usbekischer Sprache mit sich führen.

Sofern unbegleitete minderjährige Flugreisende allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 US-Dollar, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular  gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage.

Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurückzuerhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.

Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Es ist vorgeschrieben und wird sehr empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt regelmäßig vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge können mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen sein. Da dieses Vorgehen usbekischem Recht entspricht, sind die Unterstützungsmöglichkeiten der Deutschen Botschaft sehr eingeschränkt.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren müssen mindestens ein Impfpass und eine veterinärärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Gesundheit

Aktuelles

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Seit Dezember 2018 hat die WHO das gesamte Land als malariafrei eingestuft.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften, die Gabe von Immunglobulinen, sind in Usbekistan nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist die Gefahr einer resistenten Tuberkulose gegeben. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Usbekistan nur sehr bedingt.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen über 2.300m  vor der endgültigen Reiseplanung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten.
  • Sehen Sie von der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer unbedingt ab.

Luftverschmutzung

In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen und Unfällen, ist in weiten Landesteilen unzureichend, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Auch in Taschkent und Samarkand entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischem Standard. Ärzte fordern für die medizinischen Behandlungen von Ausländern häufig eine Barzahlung im Voraus. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Istanbul, Dubai oder Europa, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, kann aber die unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort nicht ersetzen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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